Brandschutz

Erfahrung im technischen Brandschutz

Brandschutzklappen: Anforderung - Überprüfung - Wartung

Entsprechend den Vorschriften der Landesbauordnung müssen Lüftungsleitungen in Gebäuden mit mehr als zwei Vollgeschossen und Lüftungsleitungen, die Brandabschnitte überbrücken, so hergestellt sein, dass Feuer und Rauch nicht in andere Geschosse oder Bauabschnitte übertragen werden können. Die Umsetzung dieser Forderung erfolgt in der Regel durch den Einsatz von Brandschutzklappen.

Brandschutzklappen spielen also eine wichtige Rolle im Brandschutz. Im Brandfall unterbrechen sie den Lüftungskanal und verhindern so eine Ausbreitung von Feuer und Rauch. Damit sie im Brandfall ihre Aufgabe sicher erfüllen können, müssen Brandschutzklappen regelmäßig überprüft werden. Die Praxis zeigt leider, dass viele Brandschutzklappen auf Grund fehlender, regelmäßiger Wartung nicht einsatzfähig sind.

In den verschiedenen Regelwerken bzw. in den allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen werden die Anforderungen an die Zugänglichkeit der Brandschutz-klappe, deren Kennzeichnungen, die Auslöseein- und Schließvorrichtungen sowie Wartungs- und Prüfvorschriften definiert. Der Wartungsaufwand an den Brandschutzklappen ist abhängig von der Bauart der Brandschutzklappen. Hier unterscheidet man Brandschutzklappen mit und ohne spezielle Wartungsauflagen.

Brandschutzklappen mit Wartungsauflagen

Diese müssen gem. Prüfbescheid bzw. Zulassung nach Inbetriebnahme der lüftungstechnischen Anlagen in halbjährlichem Abstand gewartet werden. Sofern zwei aufeinanderfolgende Wartungen keine Funktionsmängel ergeben, sind diese Brandschutzklappen dann nur noch in jährlichem Abstand zu warten.

Brandschutzklappen ohne Wartungsauflagen

Hier muss das Öffnen und Schließen monatlich geprüft und protokolliert werden. Dies kann von der Zentrale über die Gebäudeleittechnik erfolgen.

Brandschutzklappen in deren allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung keine Aussage über die Wartung beinhaltet ist, müssen 1 x jährlich einer Inspektion unterzogen werden.

Rauchauslöseeinrichtungen für Brandschutzklappen

Müssen ebenfalls entsprechend den Angaben in den Prüfbescheiden bzw. den Zulassungen in monatlichem Abstand gewartet werden.

Unsere speziell ausgebildeten Servicetechniker führen Überprüfung, Wartungen sowie Umbau- und Austausch von Brandschutzklappen in Raumlufttechnischen Anlagen durch. Wir untersuchen die Klappen hinsichtlich Zustand, Funktion und Leistungsfähigkeit und ermitteln sofern nötig den erforderlichen Wartungs- und Sanierungsbedarf.

Die Dokumentation der Instandhaltungsarbeiten erfolgt mittels Instandshaltungsprotokoll, in dem der Befund bzw. festgestellte Mängel niedergeschrieben werden. Festgestellte Mängel werden von uns nach Auftragserteilung behoben.

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